AGB

Stand 2020

1. Geltungsbereich

a) Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Lieferungen von Waren, welche durch Landgarten aufgrund von Bestellungen im Fernabsatz erfolgen, in ihrer zum Zeitpunkt der jeweiligen Bestellung geltenden Fassung. Mit Bestellung anerkennt der Kunde diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen sowie die als integrierender Bestandteil dieser AGB geltenden Liefer- und Zahlungsbedingungen, die tagesaktuell der Homepage www.Landgarten.at zu entnehmen sind.

b) Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen zu ihrer Gültigkeit der Schriftlichkeit und Bestätigung durch im Firmenbuch eingetragene vertretungsbefugte Personen von Landgarten und gelten nur für den einzelnen Geschäftsfall. Die übrigen Mitarbeiter von Landgarten sind nicht bevollmächtigt, Änderungen oder Nebenabreden zu diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu vereinbaren.

c) Vertragsbedingungen sowie AGB des Kunden wird ausdrücklich zur Gänze widersprochen.

d) Sollten einzelne Punkte dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein, so berührt dies die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die Parteien werden anstelle der unwirksamen Bestimmung eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, vereinbaren.

2. Vertragsabschluss

a) Landgarten’s Angebote sind zur Gänze freibleibend. Bestellungen des Kunden sind das Angebot im Rechtssinn, an das der Kunde 10 Tage gebunden ist. Der Vertrag kommt erst durch (mündliche bzw telefonische) Auftragsbestätigung von Landgarten oder durch Lieferung bzw Leistung zustande. Eine gesonderte Verständigung des Kunden von der Annahme ist nicht erforderlich.

b) Landgarten ist berechtigt, Bestellungen auch nur zum Teil anzunehmen.

c) Eine Online-Bestellung ist nur möglich, wenn alle Pflichtfelder (mit einem Stern versehene Felder) ausgefüllt sind. Vor Absenden der Bestellung erhält der Kunde eine Zusammenstellung des Inhalts der Bestellung samt Preisen, die er noch korrigieren oder bestätigen kann. Der Eingang der Bestellung bei Landgarten wird durch ein automatisch versandtes Mail bestätigt, das aber noch keine Annahme der Bestellung bedeutet. Nachrichten gehen Landgarten nur während der normalen Geschäftszeiten (Montag bis Donnerstag von 8:00 bis 16:00 Uhr, Freitag von 8:00 bis 12 Uhr – mit Ausnahme von gesetzlichen Feiertagen in Österreich) zu. Außerhalb dieser Zeiten auf Landgarten’s Server einlangende Nachrichten gelten erst am nächsten Werktag als zugegangen.

d) Dem Kunden ist bekannt, dass das Internet kein sicheres Kommunikationsmedium ist und dass Daten, die über das Internet versandt werden, einerseits bekannt werden können und andererseits von Dritten verändert werden können. Der Kunde trägt das Risiko, dass Daten nicht oder nicht in der von ihm gesandten Form bei Landgarten ankommen. Landgarten darf darauf vertrauen, dass die Daten in der Form, in der sie erhalten werden, vom Kunden gesandt wurden.

3. Preise

Abhängig von den Kunden (Wiederverkäufer oder Konsument) oder einem etwaigen Auslandsbezug verstehen sich die Preise entsprechend der aktuellen Preislisten inklusive der gesetzlichen österreichischen Umsatzsteuer, ohne Lieferkosten und ohne jegliche Nebenleistungen, sofern nicht in der jeweils geltenden Preisliste andere Lieferkonditionen angeführt sind. Bei Lieferungen außerhalb Österreichs fallen zusätzlich die jeweils geltenden Aus- und Einfuhrabgaben an.

4. Lieferung und Lieferzeit

a) Der Versand der Waren erfolgt auf Gefahr und Kosten des Kunden an die von ihm bei der Bestellung angegebene Lieferadresse. Die Versendungsart per Post oder privaten Zustelldiensten gilt als genehmigt. Wird die Ware auf Wunsch des Bestellers an diesen versandt, so geht mit der Absendung an den Besteller, spätestens jedoch mit Verlassen der Waren von Landgarten die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware auf den Besteller über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.

b) Die Angabe von Landgarten zu Lieferterminen erfolgt unverbindlich. Die Nichteinhaltung der Liefertermine berechtigt den Kunden jedenfalls erst dann zur Geltendmachung des Rücktrittsrechts, wenn Landgarten trotz schriftlicher Setzung einer mindestens zweiwöchigen Nachfrist die Lieferung nicht durchführt.

c) Die Lieferfrist wird durch alle vom Parteiwillen unabhängigen Umständen, wie z.B. Fälle höherer Gewalt, unvorhersehbare Betriebsstörungen, behördliche Eingriffe, Transport- und Verzollungsverzug, Transportschäden, Ausschuss wichtiger Fertigungsteile und Arbeitskonflikte, um die Dauer der Hinderung verlängert.

d) Soweit Teillieferungen möglich sind, sind sie auch rechtlich zulässig. Jede Teillieferung gilt als eigenes Geschäft und kann von Landgarten gesondert in Rechnung gestellt werden.

5. Gewährleistung

a) Auftretende Mängel sind von Konsumenten – ohne dass bei Unterlassung nachteilige Rechtsfolgen verbunden wären – unverzüglich, jedoch spätestens innerhalb einer Woche ab Zustellung der Waren bzw. nach Sichtbarwerden von Mängeln, schriftlich, per Telefax (Faxnummer: 0043(0)2162/645044) oder Email (office@landgarten.at) bekannt zu geben. Bei beschädigten Sendungen ist der Auslieferer (Post, DPD etc.) unverzüglich zur Schadensfeststellung anzuhalten, erfolgt dies nicht, muss Landgarten eine Schadensregulierung ablehnen.

b) Wenn der Kunde Unternehmer im Sinne des UGB ist, hat er die gelieferte Ware bzw. die erbrachte Leistung nach Erhalt unverzüglich auf Vollständigkeit, Richtigkeit und sonstige Mängelfreiheit zu überprüfen und eventuelle Mängel unverzüglich, spätestens jedoch acht Werktage nach Erhalt der Ware bzw. Leistung und noch vor Weiterveräußerung oder Benutzung, bei sonstigem Verlust aller ihm (bei einer ordnungsgemäßen Untersuchung erkennbarer Mängeln) zustehender Ansprüche, insbesondere auch Mangelfolgeschäden, schriftlich per Telefax (Faxnummer: 0043(0)2162/645044) oder Email (office@landgarten.at) zu rügen.

c) Gewährleistungsansprüche aus Mängeln verjähren innerhalb der gesetzlichen Gewährleistungsfrist von 2 Jahren ab Lieferung bzw. Leistung. Bei Rechtsmängeln beginnt diese Frist erst ab Erkennbarkeit des Mangels.

d) Der Kunde kann bei Mangelhaftigkeit der Sache zwischen Verbesserung und Austausch wählen. Nur wenn diese beiden Leistungen unmöglich oder untunlich sind, kann der Kunde – entsprechend den gesetzlichen Regelungen – angemessene Preisminderung oder Wandlung begehren. Der Kunde ist verpflichtet, Landgarten die Möglichkeit zur Verbesserung zu geben. Wenn Landgarten einen Mangel verbessert, erfolgt dies kosten- und spesenfrei, wobei Landgarten verlangen kann, dass der Kunde die Ware – soweit dies tunlich ist – auf Gefahr und Kosten von Landgarten retourniert.

e) Als zugesicherte Eigenschaften der Ware sind nur solche Eigenschaften zu werten, die Landgarten ausdrücklich und schriftlich zugesichert hat. Sortimentsänderungen behält sich Landgarten vor, sie stellen keinen Mangel dar.

6. Rücktrittsrechte von Konsumenten

a) Der Kunde, der Verbraucher im Sinne des KSchG ist, kann von einem im Fernabsatz geschlossenen Vertrag oder einer im Fernabsatz abgegebenen Vertragserklärung bis zum Ablauf der im folgenden genannten Fristen schriftlich zurücktreten. Es genügt, wenn die Rücktrittserklärung innerhalb der Frist abgesendet wird. Die Rücktrittsfrist beträgt sieben Werktage, wobei der Samstag nicht als Werktag zählt. Sie beginnt bei Verträgen über die Lieferung von Waren mit dem Tag ihres Eingangs beim Kunden, bei Verträgen über die Erbringung von Dienstleistungen mit dem Tag des Vertragsabschlusses.

b) Gemäß § 5f Abs. 1 Z 3 KSchG hat der Kunde kein Rücktrittsrecht bei Verträgen über Waren, die nach Kundenspezifikationen angefertigt werden, die eindeutig auf die persönlichen Bedürfnisse zugeschnitten sind, die auf Grund ihrer Beschaffenheit nicht für eine Rücksendung geeignet sind, die schnell verderben können oder deren Verfallsdatum überschritten würde sowie gemäß § 5f Abs. 1 Z 7 KSchG bei Hauslieferungen oder Freizeit-Dienstleistungen (§ 5c Abs. 4 Z 1 und 2 KSchG).

c) Bei Ausübung des Rücktrittsrechts gemäß Punkt 6. Abs. a hat Zug um Zug Landgarten die vom Kunden geleisteten Zahlungen zu erstatten und den vom Kunden auf die Sache gemachten notwendigen und nützlichen Aufwand zu ersetzen sowie der Kunde die empfangenen Leistungen zurückzustellen (wobei die unmittelbaren Kosten der Rücksendung vereinbarungsgemäß vom Kunden zu tragen sind) und Landgarten ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Leistung, zu zahlen, wenn der Kunde die Ware auf eine den Grundsätzen von Treu und Glauben oder der ungerechtfertigten Bereicherung unvereinbare Art und Weise benutzt bzw. verbraucht hat; die Übernahme der Leistungen in die Gewahrsame des Kunden ist für sich allein nicht als Wertminderung anzusehen.

d) Tritt der Kunde vom Vertrag zurück, muss die Ware ungeöffnet und unbenutzt, unbeschädigt und nicht verschmutzt an Landgarten retourniert werden. Die Rücksendungskosten hat der Kunde zu tragen. Im Falle von Gebrauchsspuren, beschädigter Verpackung, Fehlen von Teilen der gelieferten Ware sowie nicht gezahlten Rücksendungskosten wird Landgarten ein angemessenes Entgelt für die Benützung, einschließlich einer Entschädigung für eine damit verbundene Minderung des gemeinen Werts der Leistung iSd Punkt 6. c), einheben.

7. Rücksendungen

a) Rücksendungen werden nur entgegengenommen, wenn diese zuvor ausdrücklich mit Landgarten vereinbart wurden bzw innerhalb der gesetzlichen Rücktrittsfrist sowie nach rechtzeitiger Reklamation erfolgen. Hiezu hat zuvor eine Reklamation entsprechend Punkt 5. a) oder b) der Allgemeinen Geschäftsbedingungen schriftlich, per Fax (Faxnummer: 0043(0)2162/645044) oder E-Mail (office@landgarten.at) zu erfolgen. Die Gefahr des Untergangs oder Beschädigung der Ware während des Transports geht mit Absendung der Ware auf den Kunden über. Landgarten übernimmt die Kosten des Rücktransportes nur für den Fall eines Gewährleistungsfalls nach Punkt 5. dieser AGB, nicht aber im Falle des Rücktritts des Kunden nach Punkt 6. dieser AGB.

b) Für Unternehmer gilt zusätzlich zu Punkt 7. a), dass für Manipulationen und Retourenbearbeitung ein Abschlag von 10% auf den Warenpreis als vereinbart gilt.

8. Schadenersatz

a) Landgarten übernimmt keine Haftung für Sach- und Vermögensschäden aus welchem Rechtsgrund immer, insbesondere wegen Verzugs, Unmöglichkeit der Leistung, positiver Forderungsverletzung, Verschulden bei Vertragsabschluss, Mangelfolgeschadens, Mängeln oder wegen unerlaubter Handlungen, welche infolge leichter Fahrlässigkeit durch Landgarten oder Personen, für die Landgarten einzustehen hat, verursacht werden. Bei Verträgen mit Konsumenten sind von diesem Haftungsausschluss Schäden an der Person und an zur Bearbeitung übernommenen Sachen ausgenommen. Kunden, die Unternehmer im Sinne des UGB sind, haben das Vorliegen von grober Fahrlässigkeit oder Vorsatz zu beweisen.

b) Die von Landgarten zu leistende Haftungssumme wird mit dem 2-fachen der Bestellsumme begrenzt.

9. Zahlungsbedingungen

a) Fälligkeit: Rechnungen sind sofort fällig und ohne Abzug zahlbar. Für Wiederverkäufer gilt die Bezahlung innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungserhalt abzüglich 2% Skonto oder innerhalb von 30 Tagen ohne jeden Abzug als fristgerecht. Erst mit Zahlungseingang bei Landgarten gilt die Zahlung als erfolgt. Die aktuellen Liefer- und Zahlungsbedingungen sind tagesaktuell der Homepage www.Landgarten.at zu entnehmen.

b) Zahlung mit Kreditkarte (nur bei Webshop-Bestellungen): Zur Begleichung der Rechnungen werden die folgenden Kreditkarten akzeptiert: American Express, Diners Club, Mastercard, Visa. Die angegebene Kreditkarte wird sofort nach Absenden der Bestellung belastet. Die Daten der Kreditkarte werden in keiner Form gespeichert.

c) Verzug: Bei Verzug des Kunden mit Zahlung oder seinen sonstigen Leistungen ist Landgarten – unbeschadet sonstiger Rechte – berechtigt, die Lieferungen bis zur Erbringung der vereinbarten Gegenleistung unter Wahrung der noch offenen Lieferfrist zurückzubehalten oder nach Verstreichen einer angemessenen Nachfrist vom Vertrag zurückzutreten und/oder Schadenersatz wegen Nichterfüllung zu verlangen. In diesem Fall hat der Kunde die gelieferten Waren unverzüglich auf seine Kosten an Landgarten zurückzustellen. Die Geltendmachung von Schadenersatzansprüchen für Entwertung, Abnützung, Entschädigung für eigene Transportspesen und anderes mehr bleibt Landgarten vorbehalten, wobei Landgarten bei eigenem Vertragsrücktritt berechtigt ist, 20 % des Warenpreises als Mindestvertragsstrafe zu fordern bzw. einzubehalten. Befindet sich der Kunde in Annahmeverzug, ist Landgarten berechtigt, die dadurch entstandenen Kosten in Rechnung zu stellen.

d) Verzugszinsen/Mahnspesen: Bei verspäteter Zahlung verrechnet Landgarten bei Konsumenten Verzugszinsen in Höhe von 4 % p.a. vom geschuldeten Rechnungsbetrag ab Fälligkeit der Rechnung. Bei Unternehmern werden Verzugszinsen in Höhe von 8 % p.a. über dem jeweiligen Basiszinssatz der Europäischen Zentralbank verrechnet. Mahnspesen und Verzugszinsen in der gesetzlichen Höhe werden ab der 1. Mahnung verrechnet. Wird eine 2. Mahnung erforderlich, erfolgen alle künftigen Lieferungen nur mehr gegen Vorauszahlung oder Nachnahme. Nach erfolgloser 2. Mahnung erfolgt die Übergabe der Forderung an ein Inkassobüro oder einen Rechtsanwalt. Der Kunde verpflichtet sich bei Verletzung seiner vertraglichen Verpflichtungen, Landgarten alle zur zweckentsprechenden Verfolgung der Ansprüche notwendigen Kosten zu ersetzen. Pro Mahnung sind € 5,00 und weiters für die Evidenzhaltung des Schuldverhältnisses im Mahnwesen € 25,00 vom Kunden zu ersetzen. Darüber hinaus sind die Kosten des Inkassobüros bis zu den in der jeweils geltenden Verordnung für Höchstgebühren im Inkassowesen vorgesehenen Höchstgebühren und die Kosten von Rechtsanwälten nach dem Rechtsanwaltstarifgesetz zu ersetzen.

e) Aufrechnung: Grundsätzlich gilt das Verbot der Aufrechnung. Der Kunde kann nur im Fall der Zahlungsunfähigkeit von Landgarten oder mit konnexen, unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Unternehmer im Sinne des UGB können ein Zurückbehaltungsrecht nur hinsichtlich derartiger Forderungen geltend machen.

f) Unberechtigter Abzug: Bei unberechtigtem Abzug von Skonto, Versandkosten oder sonstigen Beträgen wird der ausständige Betrag von Landgarten auf Kosten des Kunden eingefordert.

g) Konsumenten: Für Konsumenten gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Liefer- und Zahlungskonditionen entsprechend der „Preisliste für Konsumenten“.

h) Wiederverkäufer: Für Wiederverkäufer gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung geltenden Liefer- und Zahlungskonditionen entsprechend der „Preisliste für Wiederverkäufer“, die dem Online-Händlerportal tagesaktuell zu entnehmen ist.

i) Individuelle Verpackung / Banderolen: Als Liefer- und Zahlungskonditionen für Schokoladen mit individuellen Verpackungen gelten die zum Zeitpunkt der Bestellung aktuellen „Preislisten für Schokoladen mit Ihren individuellen Schleifen“, welche tagesaktuell der Homepage www.Landgarten.at zu entnehmen sind.

10. Eigentumsvorbehalt

a) Konsumenten: Bis zur vollständigen Bezahlung des Kaufpreises inklusive aller Nebengebühren bleiben die gelieferten Gegenstände bzw. Waren das alleinige und unbeschränkte Eigentum von Landgarten. Bis dahin sind sie somit nur ein dem Kunden anvertrautes Gut, das weder veräußert noch verpfändet, weder verschenkt noch verliehen werden darf. Der Kunde ist nicht berechtigt, über diese Gegenstände bzw. Waren ohne die vorherige ausdrückliche Einwilligung von Landgarten zu verfügen und trägt das volle Risiko für die ihm anvertraute Ware in jeder Hinsicht, insbesondere auch die Gefahr des Untergangs, Verlusts und der Verschlechterung. Landgarten ist berechtigt, die Herausgabe der in seinem Eigentum stehenden Waren zu verlangen und diese abzuholen. Der Kunde verzichtet hierbei auf die Geltendmachung einer Zurückbehaltung.

b) In Ergänzung zu Punkt 10. a) gilt für Wiederverkäufer: Der Wiederverkäufer ist befugt die Vorbehaltsware von Landgarten iS von a) im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiter zu veräußern. Sämtliche hieraus entstehende Forderungen gegen Dritte tritt der Wiederverkäufer hiermit im Voraus an Landgarten ab und zwar in Höhe des jeweiligen Rechnungsbetrages einschließlich Umsatzsteuer. Ungeachtet dieser Abtretung bleibt der Wiederverkäufer weiterhin zur Einziehung der Forderung berechtigt.

11. Wiederverkäufer

a) Die Wiederverkaufskonditionen gelten nur unter der Voraussetzung, dass sämtliche von Landgarten gelieferten Produkte vom Wiederverkäufer an Endkunden weiterverkauft werden.

b) Die Mindestabnahme hat pro Lieferung einem Gegenwert von zumindest € 100,00 netto zu entsprechen. Es kann ausschließlich in den für Wiederverkäufer laut Wiederverkaufspreisliste geltenden Verkaufseinheiten geliefert werden, die dem Online-Händlerportal tagesaktuell zu entnehmen ist.

c) Die Wiederverkaufspreise laut geltender Preisliste werden nur bei Vorlage des Gewerbescheins für Lebensmittelhandel gewährt.

d) Die UID-Nummer muss bereits bei der Auftragserteilung bekanntgegeben werden. Nach Ausstellung der Rechnung einlangende UID-Nummern können nicht mehr berücksichtigt werden.

12. Urheberrecht und gewerbliche Schutzrechte, Geheimhaltung

a) Die Verwendung von Texten, Bildern, Fotos, Layouts sowie sonstiger Darstellungen der Homepage www.Landgarten.at sowie Teilen davon bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Landgarten. Insbesondere Unterlagen wie Prospekte, Kataloge, Muster, Präsentationen und Ähnliches bleiben das geistige Eigentum von Landgarten. Jede Verwendung, insbesondere Weitergabe, Vervielfältigung, Veröffentlichung und Zurverfügungstellung einschließlich des auch nur auszugsweisen Kopierens bedarf der ausdrücklichen vorherigen schriftlichen Zustimmung von Landgarten.

b) Insbesondere wird den Kunden durch die Zurverfügungstellung der Grundbanderole als Dateivorlage jedenfalls nicht das Recht übertragen, die darin enthaltenen Elemente in welcher Form auch immer zu verwenden, zu bearbeiten oder weiterzugeben.

c) Sämtliche Rechte bleiben Landgarten zur Gänze vorbehalten.

d) Die Vertragspartner von Landgarten verpflichten sich zur Geheimhaltung des ihnen aus der Geschäftsbeziehung zugegangenen Wissens gegenüber Dritten.

13. Datenschutz

Personenbezogene Daten der Kunden werden lediglich im Rahmen der gesetzlichen Bestimmungen über den Datenschutz behandelt. Der Kunde stimmt zu, dass die im Rahmen der Bestellung und der Bestellabwicklung bekannt gegebenen Daten für Zwecke der Buchhaltung von Landgarten sowie zu internen Marktforschungs- und Marketingzwecken erhoben, bearbeitet, gespeichert und genutzt werden. Die Daten werden von Landgarten zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften, zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs und zu Werbezwecken verwendet, jedoch nicht an Dritte weitergegeben. Daten von Konsumenten werden auf Verlangen jederzeit gelöscht, berichtigt und für Werbe- und Marketingzwecke gesperrt.

14. Sonstiges

a) Zustellungen und Willenserklärungen erfolgen bis zur schriftlichen Bekanntgabe einer anderen Anschrift rechtswirksam an die vom Kunden in der Bestellung angegebene Adresse. Der Kunde ist verpflichtet, bei Vertragsabschluss die maßgeblichen im Formular abgefragten Daten vollständig und richtig anzugeben. Bei unrichtigen, unvollständigen und unklaren Angaben durch den Kunden haftet dieser für alle Landgarten daraus entstehenden Kosten. Der Kunde ist bei sonstigem Schadenersatz verpflichtet, Landgarten Änderungen des Namens, der Anschrift bzw. einen Wechsel des Wohnsitzes unverzüglich schriftlich bekannt zu geben. Im Unterlassungsfall gilt jede schriftliche Mitteilung, die an die zuletzt bekannt gegebene Adresse des Kunden erfolgt, als den Erfordernissen einer wirksamen Zustellung genügend.

b) Eine Übertragung der Rechte aus dem mit Landgarten abgeschlossenen Vertrag an Dritte bedarf der schriftlichen Zustimmung von Landgarten.

15. Anwendbares Recht, Erfüllungsort, Gerichtsstand

a) Auf die Rechtsbeziehungen zwischen Landgarten und seinen Kunden ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss seiner Verweisungsnormen und des UN Kaufrechts anzuwenden.

b) Zahlungs- und Erfüllungsort für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Verpflichtungen ist Bruck an der Leitha.

c) Als ausschließlicher Gerichtsstand für alle sich mittelbar oder unmittelbar aus dem Vertragsverhältnis mit Landgarten ergebenden Streitigkeiten gilt das sachlich zuständige Gericht in Korneuburg als vereinbart.